AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Lifelike PR

Lifelike PR erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von Lifelike PR ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB schließt die Übermittlung per E-Mail oder Textform ein.

1. Vertragsabschluss

Basis für die Geschäftsbeziehung ist ein unterzeichnetes Angebot oder eine Auftragsbestätigung, in dem Leistungsumfang und Vergütung festgehalten werden. Die Angebote von Lifelike PR sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Bestätigung beiderseits als gültig.

2. Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur Lifelike PR für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Wird eine Pauschalsumme vereinbart, wird bei Auftragserteilung 50 Prozent der Nettosumme fällig. Lifelike PR ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Alle Leistungen von Lifelike PR, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle von Lifelike PR erbrachten Nebenleistungen.

Nebenkosten, Sonderkosten, Fremdkosten und Reisespesen werden von Lifelike PR nicht übernommen. Fahrtkosten mit dem PKW werden entsprechend der amtlichen Kilometergeldtabelle des Bundesministeriums für Finanzen abgerechnet.

Die Medienbeobachtung wird monatlich zum vereinbarten Clippingsatz und Monatspauschale hinzuverrechnet. Alle erwachsenen Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

Kostenvoranschläge von Lifelike PR sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird Lifelike PR auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

Für alle Arbeiten von Lifelike PR, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt Lifelike PR eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind vielmehr unverzüglich Lifelike PR zurückzustellen.

Werden Einzelleistungen vertraglich rabattiert, behält sich Lifelike PR bei vorzeitiger Kündigung das Recht vor, diese nach aktueller Agenturpreisliste entsprechend nachzuverrechnen.

Unbefristete Verträge (z. B. Monatspauschalen) können unter der Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist, bei Kündigungstermin jeweils zum Monatsletzten, beendet werden. Befristete Verträge werden nach Vertragsablauf zu unbefristeten Verträgen, wenn weiterhin Agenturleistungen erbracht werden und nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.

3. Präsentation, Konzepte

Für die Erstellung und Aushändigung von Präsentationen und Konzepten steht Lifelike PR ein angemessenes Honorar zu, das mindestens den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Erstellung der Präsentation/des Konzeptes sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält Lifelike PR nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von Lifelike PR, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt, im Eigentum von Lifelike PR. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind unverzüglich Lifelike PR auf Wunsch zurückzustellen. Sämtliche Konzepte und Ideen sind auch urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung von Lifelike PR nicht genutzt und bearbeitet werden. Auch eine wirtschaftliche Verwertung ist nicht gestattet. Geschützt sind jene Ideen, die eigenartig sind und der Vermarktungs-/PR-Strategie ihre charakteristische Prägung geben.

Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

Die Mitwirkungspflichten des Kunden richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 1168, 1419 und 914 ABGB.

  • Bereitstellung von Informationen und Unterlagen: Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur Lifelike PR alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Daten, Dokumente, Bild- und Textmaterialien sowie Freigaben rechtzeitig, vollständig und in digital verwertbarer Form kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

  • Ansprechpartner: Der Kunde benennt einen fachlich qualifizierten Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter, die zur Erteilung von Auskünften und zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen (insbesondere Freigaben von Konzepten, Texten, Entwürfen und Budgets) ermächtigt sind und verpflichtet diese, erbetenen Absprachen, die der Dienstleistungserbringung von Lifelike PR zugrunde liegen, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nachzukommen.

  • Rechte Dritter und Urheberrecht: Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, Vorlagen und Materialien frei von Rechten Dritter sind und deren Verwendung nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrecht) verstößt. Der Kunde stellt die Agentur Lifelike PR von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Garantie beruhen.

  • Prüf- und Freigabepflicht: Der Kunde ist verpflichtet, ihm übermittelte Entwürfe, Konzepte, Pressemitteilungen oder sonstige Arbeitsergebnisse unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit sowie rechtliche und sachliche Konformität zu prüfen und innerhalb der vereinbarten Frist schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) freizugeben. Einwendungen oder Änderungswünsche sind unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt die Freigabe durch eine weitere externe Agentur, ist dies Lifelike PR mitzuteilen.

  • Folgen verzögerter oder fehlerhafter Mitwirkung: Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nur unvollständig nach, verschieben sich vereinbarte Ausführungs- und Liefertermine entsprechend um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Entstehen der Agentur Lifelike PR durch die Verzögerung, fehlerhafte Mitwirkung oder Verweigerung der Mitwirkung des Kunden Mehraufwände oder Imageschäden, sind diese vom Kunden nach den vereinbarten bzw. üblichen Stundensätzen gesondert zu vergüten.

Der Kunde wird Lifelike PR unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Lifelike PR wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

5. Kennzeichnung

Lifelike PR ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf Lifelike PR und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

6. Genehmigung

Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden PR-Leistungen von Lifelike PR sind vom Kunden zu überprüfen und binnen 24 Stunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Berater-/Agenturleistungen überprüfen lassen. Lifelike PR veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

7. Termine

Lifelike PR bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Lifelike PR eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Lifelike PR. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Lifelike PR. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden Lifelike PR jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

8. Rücktritt vom Vertrag

Die Agentur behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Verstoß gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Lifelike PR ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Erhebung einer Schadenersatzsumme berechtigt, wenn:

  • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;

  • der Kunde seiner Mitwirkungspflicht trotz mehrmaliger Ermahnung seitens Lifelike PR verzögert, fehlerhaft oder gar nicht nachkommt;

  • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen.

9. Zahlung

Rechnungen von Lifelike PR sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Die Zahlungsfrist beträgt zehn Kalendertage. Bei verspäteter Zahlung gilt § 456 UGB. Gelieferte Unterlagen/Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Lifelike PR. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Der Kunde verpflichtet sich, alle mit einer Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Lifelike PR sämtliche im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

10. Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Lifelike PR, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.

Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann Lifelike PR schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

11. Eigentumsrecht, Urheberschutz und Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI)

Alle Leistungen von Lifelike PR (z. B. Ideen, Konzepte, konkrete PR-Maßnahmen, Fotos etc.) sowie auch einzelne Teile davon bleiben im Eigentum von Lifelike PR. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang.

Änderungen von Leistungen von Lifelike PR durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Lifelike PR und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

Die Nutzung der Leistungen von Lifelike PR, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – nur mit schriftlicher Zustimmung von Lifelike PR möglich. Dafür steht Lifelike PR und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

Der Kunde hat zur Verfügung gestellte Unterlagen auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Lifelike PR haftet nicht wegen einer Verletzung der Rechte Dritter. Wird Lifelike PR deswegen in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur Lifelike PR schad- und klaglos.

Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI): Lifelike PR ist berechtigt, bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen moderne Software und KI-gestützte Werkzeuge (z. B. für Recherche, Textentwürfe, Bilderstellung oder Datenanalysen) einzusetzen. Soweit Arbeitsergebnisse oder Teile davon durch KI generiert werden und hieran gesetzlich kein Urheberrecht entsteht, überträgt Lifelike PR dem Kunden mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars die dafür bestmöglichen, einfachen Nutzungsrechte im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass KI-generierte Inhalte von Dritten nicht urheberrechtlich geschützt werden können.

12. Gewährleistung und Schadenersatz

Lifelike PR gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der übertragenen Public Relations Agenden. Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch Lifelike PR schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch Lifelike PR zu. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung immer Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Zeit behoben.

Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer des Durchführungszeitraumes geltend gemacht werden. Somit ist die Gewährleistungsfrist auf den Durchführungszeitraum beschränkt. Festgestellte Mängel sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistung und deren Abnahme schriftlich dokumentiert bekannt zu geben. Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen.

Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen.

Lifelike PR kann für das Erscheinen von Prominenten am Veranstaltungsort nicht garantieren. In der Regel handelt es sich um reine Gefälligkeitsdienste.

13. Haftung und Folgeschäden

Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei von Lifelike PR vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine von Lifelike PR vorgeschlagene PR-Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der PR-Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen.

Jegliche Haftung von Lifelike PR für Ansprüche, die aufgrund der PR-Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet Lifelike PR nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer PR-Maßnahme Lifelike PR selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde Lifelike PR schad- und klaglos. Der Kunde hat Lifelike PR somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die Lifelike PR daraus entstehen.

Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen, ausgenommen für den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch den Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für die Produktionskosten von Plakaten. Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen vertraglich vereinbarte Kernpflichten (insbesondere Urheberrechtsverletzungen, unberechtigte Nutzung von Konzepten/Entwürfen oder Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht) verpflichtet sich der Vertragspartner gegenüber Lifelike PR, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro pro Verstoß zu leisten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes bleibt davon unberührt.

14. Rechtsformwechsel

Sollte es einen Wechsel der Rechtsform beim Auftragnehmer (wie insbesondere die Errichtung einer GmbH) geben, gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus den mit dem Auftragnehmer abgeschlossenen Verträgen auf die neue Gesellschaft über.

15. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Lifelike PR ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Salzburg, 5020.